Amtsgericht Duisburg

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Geschäftsverteilungsplan

Vollständige richterliche Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungsplan Geschäftsverteilungsplan
Der Geschäftsverteilungsplan wird bei jedem Gericht nach § 21e GVG vom Präsidium jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahrs beschlossen.

Im Geschäftsverteilungsplan wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Ferner werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Richter oder Spruchkörper verteilt. Dadurch ist schon bei Eingang einer Sache festgelegt, welcher Richter oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG) zu genügen; ebenso nach § 16 Satz 2 GVG.

Der nachfolgende richterliche Geschäftsverteilungsplan des laufenden Jahres ergibt nebst gegebenenfalls ergangener Änderungs- und/oder Ergänzungsbeschlüsse die jeweils aktuelle richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Duisburg.


Geschäftsverteilungspläne der vergangenen Jahre

Hier sind die richterlichen Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Duisburg nebst Änderungs- und/oder Ergänzungsbeschlüssen der letzten beiden Jahre abgelegt.

Für die weiter zurückliegende Zeit gelten die in der Verwaltungsabteilung ausliegenden Geschäftsverteilungspläne in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.



 

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