InhaltWegbeschreibungErreichbarkeit des Amtsgerichts Duisburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Kraftfahrzeug
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bereich beider Dienstgebäude kostenloser Parkraum nicht zur Verfügung steht. Die vorhandenen Parkplätze werden von der Stadt Duisburg bewirtschaftet oder es handelt sich um Anwohnerparkplätze. Ab dem 1. Oktober 2008 wurde in Duisburg eine Umweltzone mit Fahrverboten für SG1 und schlechter eingerichtet. Autofahrer, die in die Umweltzone einfahren, benötigen eine Feinstaubplakette. Über die Internetseiten der Stadt Duisburg
Hinweise für Gehbehinderte Menschen sind im Rahmen der allgemeinen Infos für Behinderte zu finden. Hauptgebäude König-Heinrich-PlatzMit öffentlichen Verkehrsmitteln: Nebenstelle Kardinal-Galen-StraßeMit öffentlichen Verkehrsmitteln: |
Zusätzliche Informationen |
© Amtsgericht Duisburg, 2008 - 2012