Eingangsbereich

Bei dem Amtsgericht Duisburg werden im Eingangsbereich ganztägig Sicherheitskontrollen durchgeführt. Sämtliche Besucher werden hier einer Personen- und Gepäcküberprüfung unterzogen. Die Sicherheitskontrollen können beim Betreten der Behörden zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Verlassen des Gebäudes die eventuell in der Sicherheitsschleuse einbehaltenen Gegenstände (zum Beispiel Nagelscheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher und ähnliches) wieder abholen.

Sofern Gegenstände in den Sicherheitsschleusen vergessen wurden oder verlorengegangen sind, können diese bei der Fundstelle des Landgerichts Duisburg externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (Zimmer 197) abgeholt werden.

Das Mitführen von Hunden mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet.

Das Rauchen im Amtsgericht Duisburg ist untersagt.

Ton- und/oder Bildaufzeichnungen sind im Gerichtsgebäude verboten und nur im Einzelfall mit Erlaubnis der Behördenleitung erlaubt. Medienvertretern erteilt die Erlaubnis im Regelfall der Pressesprecher. Die Zuständigkeit der/des Vorsitzenden im Rahmen der Sitzungsgewalt bleibt unbenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!