Maskenempfehlung!

In den Dienstgebäuden König-Heinrich-Platz und Kardinal-Galen-Straße des Amtsgerichts Duisburg gilt bis auf weiteres die dringende Empfehlung, in den öffentlichen Bereichen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Empfehlung gilt gleichermaßen für Besucherinnen und Besucher (einschließlich Verfahrensbeteiligte) und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Sie umfasst insbesondere den Zugang zum Gebäude sowie den Aufenthalt in den Gängen, Treppenhäusern, Teeküchen, Wartebereichen und Aufzügen. In den Sitzungssälen obliegt die Anordnungsbefugnis weiterhin der oder dem jeweiligen Vorsitzenden.

Diese Empfehlung dient der Eindämmung des Infektionsgeschehens und dem Schutz der Gesundheit. Unverändert hohe Bedeutung hat daneben die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln.

Aufsuchen des Gerichts

Sie werden weiterhin gebeten - auch zu Ihrer eigenen Sicherheit - die Rechtsantragstelle, Kirchenaustritte und die übrigen Abteilungen des Amtsgerichts Duisburg nur in dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, persönlich aufzusuchen. Sollten sich persönliche Vorsprachen nicht vermeiden lassen, finden diese im Regelfall (Ausnahmen sind die Anweisungs- und die Zahlstelle) nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Nutzen Sie hierzu bitte das Telefonverzeichnis oder die Online-Terminbuchung.

Auch die Rechtsantragstelle ist ohne Terminvergabe ausschließlich für dringende Angelegenheiten geöffnet.
Eine Terminvergabe für die Rechtsantragstelle ist unter folgenden Telefonnummern möglich:
Für Zivilsachen (Mietsachen, Zahlungssachen, Vertragssachen, …) und für Beratungshilfescheine für Zivilsachen oder bei Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters, der ARGE oder anderer Behörden: 0203 9928-465.
Für Zwangsvollstreckungssachen, Kontenfreigaben in Insolvenzsachen, Familiensachen (Scheidung/Trennung, Sorgerecht/Umgangsrecht, Unterhalt, Vaterschaft, Gewaltschutz, …) und für Beratungshilfescheine in Familiensachen: 0203 9928-637 und -553.

Soweit möglich, bitten wir darum alle Eingaben schriftlich zu machen und in den vor dem Gebäude befindlichen Briefkasten einzuwerfen.

Für nicht eilige Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte telefonisch zuvor einen Termin.

Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ist weiterhin uneingeschränkt möglich.