Im Internet werben zurzeit diverse Anbieter mit Dienstleistungen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen sollen, gegen eine Gebühr von zum Beispiel 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. In der Regel werden dabei Formulare erstellt, die alleine nicht ausreichen, einen wirksamen Antrag auf Austritt aus der Kirche zu stellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service zudem nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.