Amtsgericht Duisburg

Pressemitteilung

 

Urteil in Raubüberfall-Serie in Duisburg-Homberg und Umgebung

 

Das Amtsgericht Duisburg – Jugendschöffengericht - hat in einem Strafverfahren ein weiteres Urteil in der Raubüberfall-Serie in Duisburg-Homberg und Umgebung gegen vier Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren verkündet.

Einer der Angeklagten wurde wegen besonders schweren Raubes, Raubes in 3 weiteren Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie der Beihilfe zum versuchten Raub in einem weiteren Fall zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Angeklagter wurde wegen besonders schweren Raubes sowie Raubes in einem weiteren Fall zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen ihn wurde weiterhin ein Jugendarrest (sog. Warnarrest) von 4 Wochen verhängt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie der Beihilfe zum Raub zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen ihn wurde weiterhin ein Jugendarrest (sog. Warnarrest) von 3 Wochen verhängt; innerhalb dieser Zeit soll er an der sog. „Sonderwoche Gewalt“ teilnehmen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Gegen einen weiteren Angeklagten wurde wegen Beihilfe zum Raub in 2 Fällen ein Jugendarrest (Dauerarrest) von 2 Wochen verhängt; innerhalb dieser Zeit soll er an der sog. „Sonderwoche Gewalt“ teilnehmen.

Zudem hat der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die weitgehend geständigen Angeklagten im Zeitraum zwischen November 2019 und Januar 2020 in unterschiedlicher Beteiligung eine Serie von Überfällen auf insgesamt 4 Lottoannahmestellen in Duisburg-Homberg und näherer Umgebung sowie einen Kiosk in Duisburg-Homberg begangen haben. In einem der Fälle wurde die Mitarbeiterin der Lottoannahmestelle mit einem Messer bedroht. In einem weiteren Fall wurde ein einschreitender Zeuge verletzt. Bei den jeweiligen Überfällen wurden im Wesentlichen Bargeldbeträge von bis zu 5.000,00 EUR erbeutet.