Dem Amtsgericht Duisburg ist eine neue Variante einer betrügerischen Zahlungsaufforderung bekannt geworden, in dem eine betrügerische Zahlungsaufforderung per E-Mail versandt wurde, die angeblich vom Amtsgericht Duisburg stammen soll.
Unter der E-Mail-Adresse mahngericht@ag-duisburg.de wurde der Adressatin mitgeteilt, dass angeblich eine offene Zahlungsforderung bestehe.
Mit der Staatsanwaltschaft sei vereinbart worden, dass auf die Hälfte der Forderung verzichtet werde, wenn innerhalb einer benannten Frist eine Zahlung in Höhe des verbleibenden Betrages erfolge. Sodann erfolgt die Angabe eines „Empfängernamens des Vergüters“ sowie einer Bankverbindung. Das Schreiben ist angeblich von einem Richter des Amtsgerichts Duisburg unterzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass seitens des Amtsgerichts grundsätzlich nicht förmlich per E-Mail kommuniziert wird.
Bitte prüfen Sie auch bei entsprechenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen stets, ob es sich wirklich um ein offizielles Schreiben des Amtsgerichts Duisburg bzw. der als Versender benannten Stelle handelt. In Zweifelsfällen vergewissern Sie sich über die Echtheit des Schreibens durch eine Rückfrage bei der Behörde, die angeblich die Zahlungsaufforderung versandt hat.