Schiedspersonen für Duisburg

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Laserich, JürgenBonnacker 14
47228 Duisburg
Tel.-Nr.: 02065 8399465
E-Mail: Juergen.laserich@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 42
Rheinhausen-Mitte / Friemersheim
Grevsmühl, AchimMoerser Str. 277
47228 Duisburg
Tel.-Nr.: 02065 689155
E-Mail: achim.grevsmuehl@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 46
Bergheim
1.Vertretung:
Kuckling, Paul
Zum Kuckeshof 79
47239 Duisburg
Tel.-Nr.: 02151 403374
Mobil: 0152 38598094
E-Mail: paul.kuckling@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Duisburg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Duisburg
Burgplatz 19, 47051 Duisburg
Tel.-Nr.: 0203 283-0 , Telefax: 0203 283-4395
E-Mail: info@stadt-duisburg.de

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