Der Geschäftsverteilungsplan wird bei jedem Gericht nach § 21e GVG vom Präsidium jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahrs beschlossen.
Im Geschäftsverteilungsplan wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Ferner werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Richter oder Spruchkörper verteilt. Dadurch ist schon bei Eingang einer Sache festgelegt, welcher Richter oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) zu genügen.
Aus dem nachfolgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan des laufenden Jahres ergibt sich die zum genannten Datum jeweils aktuelle richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Duisburg.
Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
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Geschäftsverteilungspläne der vergangenen Jahre
Hier ist der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Duisburg nebst Änderungs- und/oder Ergänzungsbeschlüssen des letzten Jahres abgelegt.
Für die weiter zurückliegende Zeit gelten die in der Verwaltungsabteilung ausliegenden Geschäftsverteilungspläne in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.