Es ist ein weiterer Fall bekannt geworden, in dem eine betrügerische Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister gestellt worden ist.

Hierbei handelt es sich insofern um eine neue Variante, als dass der Rechnungsbetrag online über einen Link auf der Website „handelsregister.biz“ gezahlt werden soll.

Bei der Website „handelsregister.biz“ handelt es sich offensichtlich um eine in betrügerischer Absicht eingerichtete Website, die im Wesentlichen eine Kopie der originalen Website des Gemeinsamen Registerportals der Länder mit der Domain „handelsregister.de“ darstellt, mithin offensichtlich um eine sog. Fake-Domain.

Auf der Startseite der Website „handelsregister.biz“ ist – in Abweichung zur originalen Domain – u.a. folgendes aufgeführt:

„Auf dieser Seite des Handelsregisters können Rechnungen sofort online gezahlt werden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung Ihrer Firmeneintragung gewährleistet.

Rechnung jetzt online bezahlen
Um Ihre Rechnung online zu begleichen klicken Sie bitte auf diesen Link.
Gerichtskostenmarken und Abdrucke von Gerichtskostenstemplern dürfen für die Zahlung nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist.

Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihr Unternehmen umgehend in das Handelsregister eingetragen.“

Auf der Startseite der originalen Website des Registerportals mit der Domain „handelsregister.de“ findet sich bereits ein Link zu einem generellen Warnhinweis externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain -Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de, die nicht von Justizbehörden stammen.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.

Die Leiterin der Zentralen Zahlstelle der Justiz hat ferner mitgeteilt, dass dort erstmal seit Beginn des Jahres 2023 wieder gefälschte Handelsregisterrechnungen mit der Adressierung „59061 Hamm“ im Adressfenster im Rahmen von Rückbriefen eingegangen sind. Die gefälschten Zahlungsaufforderungen entsprechen den bisher bekannten Mustern (Verwendung des Landeswappens und dem Schriftzug NRW bzw. des Bundesadlers), führen als Zahlungsempfänger jedoch „Volkas“ auf und geben nunmehr keine ausländische, sondern eine inländische Bankverbindung an.